Im Standard der Ausgabe vom 7. Juni 2010 spricht Frau Barbara Coudenhove-Kalergi unter dem Titel „Umbringen auf Tschechisch“ von 30.000 sudetendeutschen Todesopfern.
Hier wird der Völkermord an der sudetendeutschen Bevölkerung beschönigt und verharmlost. Als Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) weise ich die von Coudenhove-Kalergi angeführte sudetendeutsche Opferzahl von 30.000 scharf zurück. Hier wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine absolute Angabe, die historisch-wissenschaftlich abgesichert ist, was so freilich nicht stimmt. Die Angabe „30.000 Todesopfer“ ohne nähere Erklärung einfach hinzuschreiben, kann von der SLÖ nicht hingenommen werden.
Es ist richtig, dass bis heute große Abweichungen zu den Opferzahlen bestehen, die sich aufgrund unterschiedlicher methodischer Zählmethoden ergeben. Das deutsche Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte bezifferte 1957 die Zahl der „ungeklärten Fälle“ mit 225.600 Sudetendeutschen und erklärte dazu, dass diese Zahl annähernd der Zahl der direkten oder indirekten Vertreibungsopfer entspricht. Auch die deutschen statistischen Erhebungen von 1958 berechneten die „ungeklärten Fälle“ in Größenordnungen zwischen 220.000 bis 270.000. Ähnliche Größenordnungen wurden zu diesem Zeitpunkt auch vom Roten Kreuz erhoben. Methodisch resultierten diese Zahlen aus einem Vergleich der Ergebnisse der reichsdeutschen Volkszählung von 1939 mit den Angaben zu den sudetendeutschen Vertriebenen in den Aufnahmestaaten nach dem Zweiten Weltkrieg. Die von der SLÖ vertretene Zahl von mindestens 241.000 sudetendeutschen Vertreibungsopfern bedient sich dieser Methode.
Die tschechoslowakischen Statistiken der Jahre 1945 und 1946 führen neben 6.667 dokumentierten Selbstmorden insgesamt 22.247 sudetendeutsche Todesfälle durch Gewalt an. Die deutsch-tschechische Historikerkommission wies 1996 darauf hin, dass man die in den 1950er Jahren erhobenen rund 220.000 bis 270.000 „ungeklärten Fälle“ nicht mit den Vertreibungsopfern gleichsetzen kann. Sie orientierte sich daher an den oben genannten Statistiken und zählte nur jene Opfer, die dokumentiert sind. Die Historiker kamen daher zum Ergebnis, dass man unter Berücksichtigung der belegbaren Todesfälle eine geschätzte Höchstzahl von maximal 30.000 sudetendeutschen Opfern annehmen muss. Die Schwachstelle dieser Methode liegt darin, dass alle nicht in Statistiken erfassten Todesfälle aus der Opferzahl herausfallen. Die Verlässlichkeit dieser Methode ist daher für die SLÖ nicht gegeben, zumal deren Vertreter bis heute keine Angaben zu den noch über 200.000 „ungeklärten Fällen“ machen können. Man kann deren Schicksal nicht einfach auslöschen, nur weil man sie nicht in Statistiken registriert hat. Glaubt Frau Coudenhove-Kalergi denn wirklich, dass den tschechischen Mördern beim Brünner und Iglauer Todesmarsch oder bei den Massakern in Brüx, Aussig, Postelberg, Taus, Ober-Moschtienitz, Prerau, Totzau, Duppau, Saaz, Podersam und Landskron beamtete Statistiker zur Seite gestellt wurden, die Namen und Adresse der Ermordeten für das statistische Zentralamt in Prag festhielten?
Die SLÖ wird jedenfalls mit Recht an der vergleichenden Zählmethode, der sich übrigens auch andere Opfergruppen bedienen, festhalten, um zu vermeiden, dass über 200.000 sudetendeutsche Todesopfer einfach gestrichen werden, weil sie 1945 und 1946 statistisch nicht erfasst wurden.